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Aktuelles

Kundenwettbewerb 2019

Der Geschäftsstellenleiter Herbert Best freut sich mit Arnold D. aus Geinsheim, dem Gewinner eines Macbooks Air von Apple und überreichte ihm das Präsent am 20. Januar 2020 in der Geschäftsstelle in Rüsselsheim. Herr D. gewann bei dem Kundenwettbewerb 2019 der GKM AG den 4. von insgesamt 100 Preisen, die bei der Jahresauftaktveranstaltung der GKM AG in Kelheim an der Donau verlost wurden.

Betriebsrente: Freibetrag für Krankenkassenbeiträge ab 2020

Krankenkassenbeiträge müssen bisher für die betriebliche Altersvorsorge (bAV) zweimal gezahlt werden:
Sowohl die anzusparenden Entgeltbestandteile wie auch die ausgezahlte Betriebsrente unterliegen der Sozialversicherungspflicht.
Diese sogenannte Doppelverbeitragung reduziert die Bundesregierung künftig und entlastet rund vier Millionen Betriebsrentner beim Krankenversicherungsbeitrag.

Der Bundestag hat den entsprechenden Gesetzentwurf von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) beschlossen.

Ab 1. Januar 2020 gilt damit ein Freibetrag von 159,25 Euro. Das heißt:
Erst ab dieser Höhe werden Krankenkassen-Beiträge auf die Betriebsrente fällig.
Zu zahlen ist der Beitragssatz der jeweiligen Krankenkasse inklusive Zusatzbeitrag.
Der Freibetrag soll sich künftig entsprechend der Lohnentwicklung ändern.

Zuschüsse für Sanierungen und moderne Heizungen

Ab 1. Januar 2020 sollen Eigenheimbesitzer, die eine mehr als 10 Jahre alte Immobilie selbst nutzen
und energetisch sanieren lassen, einen über drei Jahre verteilten Steuerbonus von 20% der Aufwendungen erhalten.

Einkommensgrenzen für Elternunterhalt

Wenn Pflegebedürftige die Kosten Ihrer Pflege nicht selbst aufbringen können, mussten bislang erwachsene Angehörige einspringen.
Das Angehörigen-Entlastungsgesetz setzt ab 2020 nun eine Grenze:
Erst wenn die Kinder der Pflegebedürftigen über 100.000 € pro Jahrverdienen, dürfen Sozialhilfeträger auf ihren Verdienst
zugreifen. Dasselbe gilt auch für Eltern von volljährigen pflegebedürftigen Kindern

Krankenkassen erhöhen Datenschutz

Zum Schutz der Sozialdaten von Versicherten tritt am 5. Februar 2020 (nach einer Übergangsfrist) endgültig eine neue Richtlinie des GKV-Spitzenverbandes in Kraft. Mehrere Krankenkassen informieren aktuell, dass sie keine Auskünfte zu Versicherten mehr „auf dem kurzen Dienstweg“ geben werden. Das bedeutet auch Versicherungsnachweise und Nachfragen zu Abrechnungsscheinen bzw. anderen Sozialdaten werden nicht mehr per Fax übermittelt – weder an den Versicherten noch z.B. an eine Arztpraxis. Das meldet die Kassenärztliche Vereinigung Berlin. Versicherten-Daten können demnach grundsätzlich nur noch „persönlich, postalisch, telefonisch“ übermittelt werden. Email ist nur selten eine Alternative, da eine End-zu-End-Verschlüsselung gefordert wird.

Quelle: focus.de 27.01.2020

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